Teilnahmebedingungen
Jeder
Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann unabhängig von Vorbildung und
Beruf Hörer der Volkshochschule werden. Für Kurse, Vortragsreihen und
Einzelveranstaltungen wird eine Mindesthörerzahl von 10 festgelegt.
Ein Kurs gilt nur dann als zustande gekommen, wenn zur 2. Unterrichtsveranstaltung mindestens
10 Hörer verbindlich eingetragen sind.
Jeder Teilnehmer entrichtet ein Kursentgelt, das sich nach dem jeweiligen Kurs richtet
(unterschiedliche Kosten und Aufwendungen). Die Höhe des Kursentgelts gemäß
Entgeltordnung ist dem Jahresprogramm zu entnehmen. Für Kurse mit einem Teilnehmerentgelt
bis 20,00 € wird keine Ermäßigung gewährt.
Entsprechend
der Ermäßigungsregelungen in der Entgeltordnung zahlen:
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50%
des Entgelts: Personen mit nachgewiesener Wohngeldberechtigung
oder mit Bewilligungsbescheid auf ALG II oder Bewilligungsbescheid zur
Grundsicherung
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75%
des Entgelts: Schüler, Auszubildende, Studenten.
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Das
Teilnehmerentgelt sowie evtl. zu übernehmende Materialkosten werden 10 Werktage nach der
verbindlichen Anmeldung fällig. Der Einzahlungsbeleg gilt als Teilnahme- bescheinigung und
ist nicht übertragbar. Wird die Teilnahme an einem Kurs abgebrochen oder die
Veranstaltung nur teilweise besucht, wird kein Entgelt zurückerstattet.
Ausnahmen
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Es erfolgt eine Rückerstattung von Entgelten:
In
besonders begründeten Einzelfällen (sozialer Härte) wird das Entgelt auf Antrag
ermäßigt. Die Entscheidung liegt beim Leiter der KVHS. Der Anspruch auf Ermäßigung ist
glaubhaft nachzuweisen.
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in voller Höhe, wenn angekündigte Veranstaltungen abgesagt werden müssen,
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anteilig, wenn die Erteilung der vereinbarten Stundenzahl nicht möglich ist,
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wenn einTeilnehmer aus nachweisbar triftigen Gründen (schriftlicher Antrag)
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nicht in derLageist, mindestens 50% der Veranstaltungen zu besuchen; erfolgt die Rückerstattung der Hälfte des Entgelts.
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Die vollständige Entgeltordnung kann in den VHS-Regionalstellen eingesehen werden.
In den Standorten gilt die jeweilige Hausordnung
Das
Rauchen ist in sämtlichen Unterrichtsräumen nicht gestattet. |