Teilnahmebedingungen

Jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann unabhängig von Vorbildung und Beruf Hörer der Volkshochschule werden. Für Kurse, Vortragsreihen und Einzelveranstaltungen wird eine Mindesthörerzahl von 10 festgelegt.

Ein Kurs gilt nur dann als zustande gekommen, wenn zur 2. Unterrichtsveranstaltung mindestens 10 Hörer verbindlich eingetragen sind.

Jeder Teilnehmer entrichtet ein Kursentgelt, das sich nach dem jeweiligen Kurs richtet (unterschiedliche Kosten und Aufwendungen). Die Höhe des Kursentgelts gemäß Entgeltordnung ist dem Jahresprogramm zu entnehmen. Für Kurse mit einem Teilnehmerentgelt bis 20,00 € wird keine Ermäßigung gewährt.

Entsprechend der Ermäßigungsregelungen in der Entgeltordnung zahlen:

·          50% des Entgelts: Personen mit nachgewiesener Wohngeldberechtigung oder mit Bewilligungsbescheid auf ALG II oder Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung

·          75% des Entgelts: Schüler, Auszubildende, Studenten.

In besonders begründeten Einzelfällen (sozialer Härte) wird das Entgelt auf Antrag ermäßigt. Die Entscheidung liegt beim Leiter der KVHS. Der Anspruch auf Ermäßigung ist glaubhaft nachzuweisen.

Das Teilnehmerentgelt sowie evtl. zu übernehmende Materialkosten werden 10 Werktage nach der verbindlichen Anmeldung fällig. Der Einzahlungsbeleg gilt als Teilnahmebescheinigung und ist nicht übertragbar. Wird die Teilnahme an einem Kurs abgebrochen oder die Veranstaltung nur teilweise besucht, wird kein Entgelt zurückerstattet.

Ausnahmen :

Es erfolgt eine Rückerstattung von Entgelten:

- in voller Höhe, wenn angekündigte Veranstaltungen abgesagt werden müssen,

- anteilig, wenn die Erteilung der vereinbarten Stundenzahl nicht möglich ist, wenn ein Teilnehmer aus nachweisbar triftigen Gründen (schriftlicher Antrag) nicht in der Lage ist, mindestens 50% der Veranstaltungen zu besuchen; es erfolgt die Rückerstattung der Hälfte des Entgelts.

Die vollständige Entgeltordnung kann in den VHS-Regionalstellen eingesehen werden.

In den Standorten gilt die jeweilige Hausordnung.

Das Rauchen ist in sämtlichen Unterrichtsräumen nicht gestattet.