Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Leider kann man durch Unfall, Krankheit oder Alter leicht in eine Situation gelangen, in der man wichtige Fragen und Angelegenheiten des Alltags nicht mehr selbst beantworten oder/und regeln kann. Welche "Vorsorgeinstrumente" stehen zur Verfügung, um die "Einmischung" anderer weitestgehend oder ganz auszuschließen? Wie kann man sich für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, absichern, dass nur bestimmte medizinische Maßnahmen getroffen werden, die man vorher selbst entschieden hat? Kann man verhindern, dass das Gericht einen Betreuer zur Regelung seiner Angelegenheiten einsetzt? Worin besteht der Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Muss man wegen der Verfügungen und Vollmachten immer einen Notar aufsuchen? Braucht man vor jeder OP eine Patientenverfügung? Muss sich jeder an die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung halten? Auf diese und andere Fragen bekommen Sie Antworten. Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick darüber, wie man rechtzeitig Vorsorge treffen kann, um auch in Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es wird keinerlei juristische Vorbildung vorausgesetzt.
Status:
Kursnr.: NR1506
Beginn: Mo., 10.06.2024, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer: 2
Kursort: Neuruppin, OSZ/Haus D/Raum 113
Gebühr: 15,00 € (inkl. MwSt.)
Alt Ruppiner Allee 39
16816 Neuruppin