Sprachzertifikate Deutsch A1- B2 (telc)

Sprachprüfungen ermöglichen eine persönliche Erfolgskontrolle. In den Prüfungen weisen Sie nach, dass Sie die erlernte Sprache in vielen Situationen
Ihres privaten und beruflichen Umfelds adäquat einsetzen können. Die erworbenen Zertifikate gelten somit als objektiver Qualifikationsnachweis. Wenn Sie bereits über Grundkenntnisse in Deutsch verfügen, so ist das Zertifikat telc Deutsch B1 genau die richtige Prüfung für Sie. Das Zertifikat Deutsch B1 wird international als Nachweis qualifizierter Sprachkenntnisse anerkannt und ist in Deutschland als Sprachnachweis für einen Einbürgerungsantrag anerkannt.
Die Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin, Regionalstelle Neuruppin ist ein von „telc“ lizenziertes Prüfungszentrum.


Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER)

Der GER bildet die Basis für eine Vergleichbarkeit des Sprachenlernens. Auf der Grundlage von Kompetenzbeschreibungen können Sprachenlernende in ganz Europa ihre Fortschritte und das erreichte Niveau miteinander vergleichen. Diese Transparenz verbessert auch die Mobilität zwischen den Bildungssystemen. Darüber hinaus bietet der GER wichtige Impulse für einen modernen kommunikations- und handlungsorientierten Sprachunterricht.
Hier können Sie Kompetenzstufen downloaden.


telc – the European Language Certificate

Eine besonders enge Kooperation pflegen die Volkshochschulen mit der telc gGmbH, die Zertifikate in zehn Sprachen anbietet. Nahezu jeder, der mit Sprachen zu tun hat, kennt die europaweit anerkannten Tests. Authentische Situationen werden in den Prüfungsgesprächen mit einbezogen. Die Prüfungsthemen umfassen den gesamten Alltag: private wie öffentliche oder berufliche Themen. In der schriftlichen Prüfung werden Hör- und Leseverstehen geprüft und Sie können zeigen, wie gut Sie das Schreiben in einer Fremdsprache beherrschen. Weitere Informationen und Beispielprüfungen finden Sie auf der Webseite der Prüfungsorganisation telc gGmbH.


Prüfungsinformationen

Sofern Sie eine barrierefreie Prüfungssituation benötigen, fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte ein ärztliches Attest oder einen gleichwertigen Nachweis in deutscher Sprache bei, aus dem Art und Grad der Behinderung detailliert hervorgehen. Individuelle Prüfungsbedingungen können nicht nachträglich genehmigt werden, wenn diese erst während oder nach der Prüfung bekannt gegeben werden. Attest oder Nachweis sind mit einer Frist von drei Monaten – bei blinden Prüfungsteilnehmern mit einer Frist von sechs Monaten – vorzulegen. Es besteht kein Anspruch auf die angeforderten besonderen Prüfungsbedingungen.


Anmeldung und Prüfungskosten

Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich, wenn Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mindestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin, Regionalstelle Neuruppin (per Post/Fax/E-Mail) unterschrieben zurück senden. Die Teilnahmebedingungen und die Prüfungskosten entnehmen Sie bitte dem Prüfungsanmeldeformular.


Prüfungstermine:

23.02.2024 10:00-16:00 Uhr

26.04.2024 10:00-16:00 Uhr

28.06.2024 10:00-16:00 Uhr

Prüfungsort:

Kreisvolkshochschule Neuruppin, Alt Ruppiner Allee 39, Haus D, Raum 252, 2. Etage