Anmeldung

Sie können sich zu Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin auf folgenden Wegen anmelden:

Etwa 14 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Kurs. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch bei der Kreisvolkshochschule. Teilnehmer*innen, die einen Folgekurs besuchen möchten, sollten sich rechtzeitig dafür anmelden, da bei Überbuchung die Teilnahme nicht zugesichert werden kann. Zur Kurseröffnung erhalten Sie das verbindliche Anmeldeformular.


Kursentgelt

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin wird ein Entgelt erhoben. Die Entgeltpflicht entsteht mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars bei Kursbeginn.

Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 10 Personen. Kurse mit weniger als 10 Teilnehmer*innen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer*innen ein höheres Kursentgelt entsprechend der Entgeltordnung akzeptieren. Für das erhöhte Entgelt wird die schriftliche Einverständniserklärung in Form der verbindlichen Anmeldung von den Teilnehmer*innen eingeholt, die zur Teilnahme berechtigt.

10 Teilnehmer*innen = 100 %             9 Teilnehmer*innen = 112 %               8 Teilnehmer*innen = 125 %

  7 Teilnehmer*innen = 143 %             6 Teilnehmer*innen = 167 %                5 Teilnehmer*innen = 200 %

Sollte nach Kursbeginn doch eine Teilnehmerzahl von 10 Personen erreicht werden, bleibt das bereits gezahlte Teilnehmerentgelt unverändert. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Erfolgt der Einstieg in einen laufenden Kurs, wird das Entgelt nach Rücksprache mit der Volkshochschulleitung anteilig berechnet. Kosten, die bei der Durchführung der Veranstaltung anfallen, sind von den Teilnehmenden zusätzlich zu entrichten (z.B. Eintrittsgelder, Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren, Material- und ähnliche Kosten).


Ermäßigung

Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % erhalten Leistungsempfänger*innen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Ermäßigungen von 25 % erhalten unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen Schüler*innn, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwillige im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen/Sozialen Jahres sowie Schwerbeschädigte. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises muss bereits bei der verbindlichen Anmeldung erfolgen bzw. bis zur 2. Lehrveranstaltung der KVHS vorliegen.

Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen sind nicht möglich. Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung während des Kurses weg, ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu zahlen.

Für Kurse, deren Entgelt 20,00 € nicht übersteigt, werden keine Ermäßigungen gewährt.


Bezahlung

Sie überweisen das Entgelt nach Rechnungslegung. Bei Überweisungen bitte unbedingt den Verwendungszweck (den Sie auf der Rechnung finden) und den Namen der Kursteilnehmer*in angeben.


Erstattung

Kursstornierungen sind unter Angabe von Gründen (z.B. längere Krankheit, Umzug in einen anderen Ort oder Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses) möglich. Sie bedürfen in jedem Fall der Schriftform und sind an die Leitung der Kreisvolkshochschule OPR zu richten. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt vom Kurs.


Haftungsausschluss

Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Kursteilnehmer*innen bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltungen haftet die Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin nur bei ihr zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- und Rückwegs zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt die Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin keine Haftung.


Bitte beachten Sie

Der/die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen Lehrstätte.

Während der Schulferien in Brandenburg findet an der Kreisvolkshochschule in der Regel kein Unterricht statt. Die Teilnahmebedingungen, Satzung und Entgeltordnung können in den Regionalstellen der Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin und im Internet unter www.vhs-opr.de eingesehen werden.