Teilnahmebedingungen
Grundlage hierfür ist die Satzung und Entgeltordnungder Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin vom 01.01.2018.
Anmeldung
Sie können sich zu Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule auf folgenden Wegen anmelden:
– persönlich: während der Sprechzeiten der Kreisvolkshochschule
– schriftlich: durch Einsenden des Anmeldeformular oder per Fax oder per E-Mail
– telefonisch: Neuruppin 03391 769161, Wittstock: 03394 465351, Kyritz: 033971 32808
– im Internet: www.vhs-opr.de
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter zu
unterschreiben. Alle Anmeldungen mit einer Unterschrift sind
verbindliche Anmeldungen. Eine Ummeldung in einen anderen Kurs muss der
KVHS mitgeteilt werden. Erfolgt der Kurseinstieg verspätet wird das
Entgelt anteilig berechnet. Sie erhalten von der KVHS eine schriftliche Benachrichtigung über den Kursbeginn. Aus der Teilnahme an einem Kurs entsteht nicht automatisch der rechtliche Anspruch zur Teilnahme am Folgekurs.
Teilnehmerzahlen/Entgelte/Ermäßigungen
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Kreisvolks-hochschule wird ein Entgelt erhoben. Die Entgeltpflicht entsteht mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltungdurch Abgabeoder Einsendung (per E-Mail oder Fax) des unterschriebenen Anmeldeformular.
Veranstaltungen und Kurse an der Kreisvolkshochschule können begonnen werden, wenn 10 Anmeldungen vorliegen. Kurse mit weniger als 10 Teilnehmern können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer ein höheres Kursentgelt entsprechend der Entgeltordnung akzeptieren.
100 % = 10 Teilnehmer 112 % = 9 Teilnehmer
125 % = 8 Teilnehmer 143 % = 7 Teilnehmer
167 % = 6 Teilnehmer 200 % = 5 Teilnehmer
250 % = 4 Teilnehmer 333 % = 3 Teilnehmer
Für das erhöhte Entgelt wird eine schriftliche Einverständniserklärung in Form der verbindlichen Anmeldung von den Teilnehmern eingeholt, die zur Teilnahme berechtigt.
Sollte nach Kursbeginn die Teilnehmeranzahl variieren, bleibt das Teilnehmerentgelt unverändert. Erfolgt der Einstieg in einen laufenden Kurs, wird das Entgelt nach Rücksprache mit der Leiterin/dem Leiter der Kreisvolkshochschule anteilig berechnet.
Teilnahmebescheinigungen werden nur nach regelmäßigem Besuch (mindestens 80 v.H. der durchgeführten Unterrichtsstunden) ausgestellt. Hierfür ist kein gesondertes Entgelt zu entrichten.
Kosten, die bei der Durchführung des Kurses/der Veranstaltung anfallen, sind von den Teilnehmenden zusätzlich zu entrichten (z.B. Eintrittsgelder, Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren, Material- und ähnliche Kosten).
Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % erhalten auf Antrag Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Ermäßigungen von 25 % erhalten unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwillige im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen/Sozialen Jahres sowie Schwerbeschädigte. Die Vorlage des entsprechenden Nachweises muss bereits bei der verbindlichen Anmeldung erfolgen bzw. bis zur 2. Lehrveranstaltung der KVHS vorliegen.
Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen sind nicht möglich. Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung während des Kurses weg, ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu zahlen.
Für Kurse, deren Entgelt 20,00 € nicht übersteigt, werden keine Ermäßigungen gewährt.
Fälligkeit
Die Entgelt- und Zahlungspflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung.
Die Teilnehmenden erhalten eine Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung ist das Entgelt innerhalb von 10 Werktagen auf das Konto des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unter Angabe des Verwendungszweckes zu überweisen. Nach Rücksprache mit der Kreisvolkshochschule kann eine Probestunde vereinbart werden.
Stornierungen sind unter Angabe von Gründen möglich, sie bedürfen in jedem Fall der Schriftform und sind an die Leiterin/den Leiter der Kreisvolkshochschule zu richten. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt vom Kurs.
Bei Einzelveranstaltungen ist das Entgelt unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die Teilnehmenden erhalten als Nachweis über die Zahlung einen nummerierten Zahlungsbeleg (Quittung).
Bei nicht termingerechter Entrichtung des Entgelts kann die/der Teilnehmende vom Kursbesuch ausgeschlossen werden.
Erstattung des Entgelts nach Kursbeginn
Auf schriftlichen Antrag kann bei folgenden nachgewiesenen
Hinderungsgründen das Entgelt für einen Kurs anteilig zurückerstattet werden:
– längere Krankheit (zusammenhängende länger als 3 Wochen anhaltende Erkrankung)
– Umzug in einen anderen Ort
– Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses, die eine weitere Teilnahme am Kurs nicht mehr zulässt
Der Hinderungsgrund muss der KVHS Leitung unverzüglich mitgeteilt werden. Der schriftliche Antrag auf anteilige Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abbruch des Kurses in der KVHS eingegangen sein.
Die Entscheidung über eine Erstattung trifft die Leiterin/der Leiter der Kreisvolkshochschule.
Einwilligungserklärung/Datenschutz
Ich
willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß
Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) ein. Die Datenverarbeitung
erfolgt ausschließlich mit meiner Zustimmung zum Zwecke der Abwicklung
des Nutzungsverhältnisses zwischen mir und der Kreisvolkshochschule
Ostprignitz-Ruppin gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung der
Kreisvolkshochschule in der jeweils gültigen Fassung. Die Einwilligung
zur Datenverarbeitung schließt die Weitergabe meiner Daten innerhalb der
Verwaltungsorganisation ein, sofern dies der Zweckerfüllung dienlich
ist (z.B. Weitergabe der Daten an die Geschäftsbuchhaltung des
Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Zahlungsabwicklung). Eine
Übermittlung meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht ohne meine
ausdrückliche Zustimmung. Vorliegende Einwilligungserklärung kann
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf
kann zur Folge haben, dass die Fortführung des Nutzungsverhältnisses
nicht gewährleistet werden kann.
Haftungsausschluss
Für
Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmer bzw. Diebstähle oder
Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltungen haftet die
Kreisvolkshochschule nur bei ihr zuzurechnendem Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Bitte beachten Sie
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen Kreisvolkshochschule. Die Teilnahmebedingungen, die Satzung und die Entgeltordnung können in den Regionalstellen Neuruppin, Wittstock und Kyritz der Kreisvolkshochschule Ostprignitz-Ruppin und im Internet unter www.vhs-opr.de eingesehen werden